Allgemeine Einkaufsbedingungen der Firma Sondermetallhandel Inh. Heinz-G. Nederkorn
Unser Unternehmen ist tätig im B2B Onlinehandel mit Metallen, deren Abfälle und Rückstände. Die Verwertung unserer gehandelten Abfälle
erfolgt in Kooperation mit zertifizierten Schmelz- und metallurgischen Verwertungsbetrieben (EfbV/AbfAEV).
Unsere Vertragssprache ist Deutsch, aus rechtlichen Gründen gilt dieses auch für Anfragen. Der Metallankauf erfolgt ausschließlich aus
Staaten der EU.
1. Verbindlichkeit unserer Bedingungen
Für sämtliche Ankäufe gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingun- gen (AGB)
in der jeweils gültigen Fassung. Abweichende Bestimmungen sind für uns nur
verbind- lich, sofern sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Die vorbehaltlose Annahme von Material be- deutet unsererseits keine Anerkenntnis
abweichender Bestimmungen. Unsere AGB-Einkauf gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren
Einkaufsbedingungen ab- weichender Bedingungen des Lieferanten die Leistung des Lieferanten vorbehaltlos annehmen.
Lieferanten (Verkäufer) im Sinne der vorliegenden AGB können sowohl
Privatpersonen als auch Unternehmer sein.
Unternehmer sind natürliche o. juristische Personen oder eine rechtsfähige Personengesellschaft,
die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen be- ruflichen
Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der
Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
Privatperson ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder
ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Voraussetzung; unbeschränkt geschäftsfähig.
Der Lieferant/Verkäufer erklärt, dass das zum Ankauf angebotene Material sein uneingeschränktes
Eigentum ist, aus keiner strafbaren Handlung stammt und weder verpfändet noch zur Sicherheit
übereignet ist. Im Falle einer zustande kommenden Steuerpflicht wird er/sie die anfallende Steuer
an das für ihn/ihr zuständige Finanzamt abführen.
2. Recyclingauftrag
Mit der Zusendung des Recyclingauftrages auf elektronischem Weg, per Post oder
der Zusendung von Ware kommt ein verbindlicher Vertrag zur Verwertung ihrer Metalle zustande. Hinweis auf den Ausschluss des Widerrufsrechts:
Auch für Privatpersonen besteht beim Verkauf von Metallen bzw. Schrott und Recyclingmaterial kein gesetzliches Widerrufsrecht.
3. Angebote und Vertrag
Die Annahme der Metalle erfolgt von Gewerbe, Industrie, Handwerk, Handel, EMS-Dienstleister & Behörden
(Umsatzsteuer-ID ist erforderlich) sowie von Privatpersonen und Kleinunternehmen. Alle Metalle werden als Recyclingmaterial und nicht als Produkt angekauft !
Abrechnungsbasis ist das bei Eingang ermittelte Nettogewicht nach der Schmelze bzw. Analyse.
Stör- oder Schadstoffe wer- den in Abzug gebracht und gesondert berechnet.
Preisindikationen auf unserer Webseite gelten für Industriemengen ab 100 kg in Euro/ct pro kg für die verwertbaren Metalle Zinn, Blei und
Silber. Bei Mindermengen erfolgt eine Preisanpassung mit Abschlag, wert- und mengenabhängig gem. unseres schriftlichen Angebotes.
Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Einkaufs- bzw. Auftragsbestätigung zustande. Änderungen und Ergänzungen werden
erst durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam.
4. Mängelansprüche/Haftung
(1) Bei Lieferung von Altmaterial (Recyclingschrott, NE-Metall, Sondermetallen usw.) ist Voraus- setzung, dass die Ware auf
Explosionsmaterial und explosionsverdächtige Hohlkörper untersucht ist. Für Schäden, die durch Mitlieferung derartigen Materials
entstehen, haftet in vollem Umfange der Lieferant.
(2) Der Lieferant hat die notwendigen Maßnahmen und Überprüfungen zur Verhinderung der Lieferung von radioaktivem oder
anderweitig über erlaubte Grenzwerte kontaminiertem Schrott vorzunehmen. Bei Vorliegen einer Radioaktivität, die von nationalen,
lokalen oder internationalen Behörden als nicht annehmbar betrachtet wird, ist der Absender zur Zurücknahme des Materials verpflichtet
oder/und zur Übernahme der Entsorgungskosten. Eigene Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
5. Transport & Logistik
(1) Transportmittel und Art der Versendung erfolgen nach Absprache. Die Gefahr geht über mit der Übergabe der Materiallieferung an uns
(z.B. Zustellung Paket) oder unseren Erfüllungsgehilfen (z.B. Frachtführer beim Speditionsversand).
(2) Abholung per Spedition (DE/EU) Material auf Palette kann bei Ihnen per Spedition DB-Schenker abgeholt werden (Industrie- und Privatkunden)
- bis max. 1000 kg pro Palette. Die Transportkosten werden individuell vereinbart, kostenlose Abholung (wert- u. mengenabhängig) erfolgen
nach Ver- einbarung. Die Mindestmenge sollte 100 kg betragen.
(3) Selbstanlieferung per Firmentransporter oder Spedition
(Palette/Lottiegel/Fässer/Kartons) an unseren Schmelzbetrieb in Nordrhein-Westfalen. Eine vorherige Absprache ist zwingend erfor- derlich !
Sie erhalten von uns einen Lieferschein mit allen erforderlichen Daten. Stapler u. Paletten-Hubwagen sind vorhanden, geeichte Waage/n vor Ort.
Die wirtschaftliche Mindestmenge sollte auch hierbei 100 kg betragen.
(4) Kleinmengen bis 31 KG pro Paket senden Sie bitte per Paketversand (DHL/HERMES/DPD/GLS). Ab 150 Euro Materialwert (netto pro
Paket) erfolgt eine anteilmäßige Erstattung der Versandkosten in Höhe von 5,00 Euro pro Paket. Benutzen Sie hierzu unseren
Warenbegleitschein. Mehrere Pakete möglich !
(5) Eine Persönliche Abgabe von Klein- und Einzelmengen
an unserem Standort Mühlhausen (nur Verwaltung, kein Lager) ist aus logistischen Gründen nicht mehr möglich.
(6) In allen Versandpapieren (z.B. Frachtbrief, Warenbegleitzettel, Lieferschein) müssen die genaue Sortenbezeichnung,
Anschrift des Lieferanten und das Liefergewicht angegeben werden. Ist auf Warenbegleitscheinen keine Metallsorte angegeben,
ist unsere Einstufung der Metall- oder Schrott- sorte verbindlich.
6. Metallsorten Anteil- und Mengenermittlung
Nach Zusendung oder Erhalt der Ware wird umgehend eine Erstverwiegung durchgeführt, hierzu erhalten Sie einen Nachweis
(Protokoll Wareneingang). In der Schmelze erfolgt die Eingangsprü- fung; dabei werden die Metallsorten per Röntger-Frequenz-Analyse (RFA) und das
Metallgewicht genau bestimmt. Analysedauer: je nach Analyse- u. Sortieraufwand, ca. 7 bis 14 Werktage nach Wareneingang bei unserem Verwerter,
bei Verbundmaterial z.B. Zinnkrätze u. Schleifschlämmen abweichend nach Analyseaufwand und Kapazität der Schmelze.
Hinweis zur Zinnverwertung:
Unterschiedliche Metallausbeute (MA) bei der Zinnverwertung, dieses sind Standartwerte und können je nach Lotverfahren abweichend sein.
Ausschlaggebend ist die RFA Materialanalyse.
.a Barren/Stangen/Blöcke MA ~99%, ggf. abzgl. Flussmittel (Flux) und Fremdmetalle. .b Zinnlot auf Spule/Rolle MA ca. 95%. Rest Spule, Flussmittel (ROM/MA-S) ggf. Fremdmetalle. .c Altlot/Zinnkrätzen MA ca. 65-85%. Rest: Schlacke, Oxid O2 Glühverlust ggf. Öl u. Flux. .d Lotpasten MA ca. 50-70%. Rest: Pastenbehälter, Flussmittel, Harze, Lösungsmittel. .e Silberhartlote. Verwertbarer Metallanteil = Silberanteil Ag%, ggf. abzgl. Flußmittel
Die Verwertung erfolgt auf den verwertbaren Metallgehalt Zinn, Silber und Blei nach Analyse und
Nettoverwiegung in unserem Schmezbetrieb. Verunreinigung z.B. Schlacke, Öl/Emulsionen, Oxide, Flussmittel,
Harze werden abgezogen. Enthaltene Nebenmetalle bei Verbundmaterial wie: Kupfer, Cadmium, Antimon,
Bismut, Zink, Nickel, Phosphor, Eisen, andere nicht aufgeführten Metalle, sowie Zinn unter 5%,
Blei unter 10% und Silber unter 1% werden nicht vergütet. Lot- pastenbehälter müssen zu mindestens
20% befüllt sein, leere Dosen oder Behälter unter 20% werden kostenpflichtig entsorgt.
7. Abrechnung / Bezahlung / Preise
(1) Unsere Vergütung erfolgt gem. unseres schriftlichen Angebotes, basierend auf den aktuellen Rohmetallkursen LME (Zinn/ Blei) und LBMA (Silber).
Die Bezahlung richtet sich nach den verwert- baren Metallanteilen gem. RFA-Analyse und ist für beide Seiten verbindlich. In der Eingangsprüfung
bestimmen wir Metallart und Metallanteil. Das Analysenergebnis/Eingangsbefund wird Ihnen mit der Abrechnung zusammen zugestellt, dieses dient gleichzeitig
als Nachweis der Wiederverwer- tung von Metallen und Metallverbindungen gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG Anhang IIB R4.
Sollte der Verkäufer mit den Ergebnissen der Analysen nicht einverstanden sein erfolgt die Rück- abwicklung des Recyclingauftrages. Hierbei werden
alle anfallenden Kosten weiterbelastet;
Analy- sekosten, Transport- und Lagerkosten. Das separat gelagerte Material muss auf eigene Rechnung in unserem Schmelzbetrieb in NRW innerhalb
von 14 Tagen abgeholt werden.
(2) Abrechnung mit Kunden aus Deutschland und der Euro-Zone erfolgt in Euro pro Kilogramm (kg). Wir bezahlen nach abschließender Analyse
(unbar) per Überweisung (Gutschrift). Andere Zahlungs- arten erfordern eine separate und schriftliche Vereinbarung.
(3) Abrechnung gewerblich. Umsatzsteuer ID erforderlich. Sekundärmaterial: Reverse Charge Verfahren (RC) Lieferung von Altmetallen/Recyclingmaterial.
Steuerschuldnerschaft des Leis- tungsempfängers gem. §13b Abs. II Nr. 7 UStG, d.h. Gutschrift als Nettobetrag, da der Leistungs- empfänger
(letztmaliger Verwerter) die entsprechende Umsatzsteuer zu verbuchen/abzuführen hat. INFO PDF: Reverse-Charge (nur gewerblich).
(3a) Abrechnung Privatpersonen und Kleinunternehmer nach § 19 UStG / Gutschrift ohne Ausweis der Umsatzsteuer, d.h. ohne steuerbaren
Umsatz nach § 1 UStG.
(4) Gem. Geldwäschegesetz (GwG) sind wir zur Identifizierung des Geschäftspartners verpflich- tet, wenn Transaktionen in
Geschäftsbeziehungen den Wert von 15.000 EUR (einzeln oder kumu- lativ) übersteigen. Bei Edelmetallen und Bargeldgeschäften ab 2.000 €.
Hierzu benötigen wir folgende Daten:
Privatpersonen
1. Vorname und Nachname
2. Wohnanschrift
3. Kopie Personalausweis (Vorder- und Rückseite) nur Neukunden
Ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung dürfen Rechte und Pflichten aus einem mit uns geschlossenen Liefervertrag insbesondere
auch der Gegenanspruch des Lieferanten aus diesem Vertrag weder ganz noch teilweise an Dritte abgetreten werden. Die gelieferte Ware geht mit
ihrer Bezahlung in unser uneingeschränktes Eigentum über. Weitergehende
Eigentumsvorbe- halte, insbesondere der so genannte "erweiterte Eigentumsvorbehalt" sind ausgeschlossen.
9. Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Es gilt das unvereinheitlichte Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des Wiener UN-Übereinkommens vom 11.4.1980 über
Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht/ CISG) sowie die Bestimmungen des Internationalen Privatrechts (IPR) finden
keine Anwendung.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist für
Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliches Sondervermögen Mühlhausen/Thüringen. Gegenüber Verbrauchern
und Nichtkaufleuten besteht keine Gerichtsstandsvereinbarung.
10. Informationen zur Online-Streitbeilegung gem. Art.14 Abs.1 ODR-VO für private Verbraucher.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit,
die Sie unter » EU-Consumers finden.
Unsere E-Mail Adresse lautet: info@zinnankauf.org
Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle ist die Firma Zinnankauf.Org - Inh. Heinz Nederkorn, nicht verpflichtet und nicht bereit.
11. Hinweise zum Datenschutz
(1) Die Firma Heinz Nederkorn darf die jeweiligen Verträge betreffenden Daten verarbeiten und speichern, soweit dies für die Ausführung und
Abwicklung des Vertrages erforderlich ist und so lange wir zur Aufbewahrung dieser Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften
verpflichtet sind.
(2) Die Firma Heinz Nederkorn wird auch sonst personen- / firmenbezogene Verkäuferdaten nicht ohne ausdrücklich erklärtes Einverständnis des
Verkäufers an Dritte weiterleiten, ausgenommen, soweit wir gesetzlich zur Herausgabe von Daten verpflichtet sind.
(3) Die Erhebung, Übermittlung oder sonstige Verarbeitung von personen- oder firmenbezogenen Daten des Verkäufers zu anderen als den in diesem Hinweis
genannten Zwecken erfolgt nicht.
(4) Im Übrigen wird in Bezug auf die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung auf die Daten- schutzerklärung verwiesen, die auf der Website
"www.zinnankauf.org" jederzeit über den Button "Datenschutz" (auch) in druckbarer Form abrufbar ist.
Hinweis gem. § 306 BGB - Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt
der Vertrag im Übrigen wirksam.
Download unserer Einkaufsbedingungen als PDF » AGB-Einkauf - Stand: 01/2023
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