Allgemeine Einkaufsbedingungen der Firma Sondermetallhandel Inh. Heinz-G. Nederkorn
Unser Unternehmen ist tätig im B2B Onlinehandel mit Metallen, deren Abfälle und
Rückstände. Die Verwertung unserer gehandelten Abfälle erfolgt in Kooperation mit
zertifizierten Schmelz- und metallurgischen Verwertungsbetrieben (EfbV/AbfAEV). Unsere
Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch, gleiches gilt für jede Kommunikation zwischen
Ihnen und uns. Der Metallankauf erfolgt ausschließlich aus Staaten der Europäischen
Union (EU), vorrangig aus Deutschland.
I. Verbindlichkeit unserer Bedingungen
1. Für sämtliche Ankäufe gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingun- gen (AGB)
in der jeweils gültigen Fassung. Abweichende Bestimmungen sind für uns nur
verbind- lich, sofern sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Die vorbehaltlose Annahme von Material be- deutet unsererseits keine Anerkenntnis
abweichender Bestimmungen. Unsere AGB-Einkauf gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren
Einkaufsbedingungen ab- weichender Bedingungen des Lieferanten die Leistung des Lieferanten vorbehaltlos annehmen.
2. Lieferanten (Verkäufer) im Sinne der vorliegenden AGB können sowohl
Privatpersonen als auch Unternehmer sein.
2a. Unternehmer sind natürliche o. juristische Personen oder eine rechtsfähige Personengesell- schaft,
die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstän- digen beruflichen
Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personenge- sellschaft, die mit der
Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten ein- zugehen.
2b. Privatperson ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder
ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Voraussetzung; unbeschränkt geschäftsfähig,
Mindestalter 18 Jahre.
Angenommen werden Metalle und Metall-Legierungen, die nicht dem geregelten Entsorgungssystem Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers
unterliegen, d.h. nicht "andienungspflichtig" sind. Bitte beachten Sie, dass bei regel- mäßigem Verkauf von Wertstoffen gewerbliche Einkünfte
(durch das Finanzamt) vermutet werden.
3. Der Lieferant/Verkäufer erklärt, dass das zum Ankauf angebotene Material sein uneingeschränk- tes
Eigentum ist, aus keiner strafbaren Handlung stammt u. weder verpfändet noch zur Sicherheit
übereignet ist. Im Falle einer zustande kommenden Steuerpflicht wird er/sie die anfallende Steuer
an das für ihn/ihr zuständige Finanzamt abführen.
II. Angebote und Vertrag
1. Die Annahme der Metalle erfolgt von Gewerbe, Industrie, Handwerk, Handel, EMS-Dienstleister u. Abfallwirtschaftsbetrieben
(Umsatzsteuer-ID ist erforderlich) sowie von Privatpersonen und Klein- unternehmen. Alle Metalle werden als Recyclingmaterial angekauft
und verwertet !
Abrechnungsbasis ist das bei Eingang ermittelte Nettogewicht nach der Schmelze bzw. Analyse.
Stör- oder Schadstoffe werden in Abzug gebracht und/oder gesondert berechnet.
2. Preisindikationen auf unserer Webseite gelten für Industriemengen ab 100 kg in Euro/ct pro kg für die verwertbaren Metalle Zinn, Blei und
Silber. Alle Preisangaben ohne Gewähr. Irrtümer, Änder- ungen und Fehler vorbehalten. Bei Mindermengen erfolgt eine Preisanpassung mit Abschlag, wert- und mengenabhängig gem. unseres schriftlichen Angebotes.
3. Kleinmengen (Zinnlegierungen) bis ca. 30 kg können wir zukünftig nur noch ohne vorheriges Preisangebot annehmen. Der Aufwand für Angebot
erstellen, Mengen zuordnen, Abweichungen rechnen etc., macht für uns wirtschaftlich nicht wirklich Sinn. Eine Analyse vorab lohnt sich bei
diesen Kleinmenge nicht ! Unsere Abrechnung erfolgt nach durchgeführter Analyse zum aktuellen Tagesbestpreis !!!
4. Ein verbindlicher Ankauf erfolgt gemäß unserer Ankaufbestätigung in Textform, z.B. per E-Mail.
III. Recyclingauftrag
1. Mit der Zusendung des Recyclingauftrages auf elektronischem Weg, per Post oder
der Zusen- dung von Ware kommt ein verbindlicher Vertrag zur Verwertung ihrer Metalle zustande.
2. Hinweis auf den Ausschluss des Widerrufsrechts: Kein Widerrufsrecht bei B2B-Geschäften. Auch für Privatpersonen besteht beim Verkauf
von Recyclingmaterial kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Dies hat zur Folge, dass bei Online-Angeboten über den Ankauf von Material weder die besonderen Informationspflich- ten nach § 312c BGB i. V. m.
Art. 246 § 1 EGBGB noch die besonderen Informationspflichten nach § 312g BGB i. V. m. Art. 246 § 3 EGBGB zu beachten sind. Demnach muss der
Verbraucher beim Ankauf von Material durch einen Unter- nehmer auch nicht über ein Widerrufsrecht informiert werden, da ihm ein solches
in diesem Fall nicht zusteht.
IV. Mängelansprüche/Haftung
1. Bei Lieferung von Altmaterial (Recyclingschrott, NE-Metall, Sondermetallen usw.) ist Voraus- setzung, dass die Ware auf
Explosionsmaterial und explosionsverdächtige Hohlkörper untersucht ist. Für Schäden, die durch Mitlieferung derartigen Materials
entstehen, haftet in vollem Umfange der Lieferant.
2. Der Lieferant hat die notwendigen Maßnahmen und Überprüfungen zur Verhinderung der Lieferung von radioaktivem oder
anderweitig über erlaubte Grenzwerte kontaminiertem Schrott vorzunehmen. Bei Vorliegen einer Radioaktivität, die von nationalen,
lokalen oder internationalen Behörden als nicht annehmbar betrachtet wird, ist der Absender zur Zurücknahme des Materials verpflichtet
oder/und zur Übernahme der Entsorgungskosten. Eigene Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
V. Transport & Logistik
1. Transportmittel und Art der Versendung erfolgen nach Absprache. Die Gefahr geht über mit der Übergabe der Materiallieferung an uns
(z.B. Zustellung Paket) oder unseren Erfüllungsgehilfen (z.B. Frachtführer beim Speditionsversand).
2. Abholung per Spedition (DE/EU) Material auf Palette kann bei Ihnen per Spedition DB-Schenker abgeholt werden (Industrie- und Privatkunden)
- bis max. 1000 kg pro Palette. Die Transportkosten werden individuell vereinbart, kostenlose Abholung (wert- u. mengenabhängig) erfolgen
nach Ver- einbarung. Die Mindestmenge sollte 100 kg betragen.
3. Selbstanlieferung per Firmentransporter oder Spedition
(Palette/Lottiegel/Fässer/Kartons) an unseren Schmelzbetrieb in Nordrhein-Westfalen. Eine vorherige Absprache ist zwingend erfor- derlich !
Sie erhalten von uns einen Lieferschein mit allen erforderlichen Daten. Stapler u. Paletten-Hubwagen sind vorhanden, geeichte Waage/n vor Ort.
Die wirtschaftliche Mindestmenge sollte auch hierbei 100 kg betragen.
4. Kleinmengen bis 31 KG pro Paket senden Sie bitte per Paketversand (DHL/HERMES/DPD/GLS). Bitte kein Paketversand ohne unsere schriftliche
Ankaufbestätigung z.B. per eMail. Ab 150 Euro Materialwert (netto pro
Paket) erfolgt eine anteilmäßige Erstattung der Versandkosten in Höhe von 5,00 Euro pro Paket. Mehrere Pakete sind möglich !
5. Eine Persönliche Abgabe von Klein- und Einzelmengen
an unserem Standort Mühlhausen (nur Verwaltung, kein Lager) ist aus logistischen Gründen nicht mehr möglich.
6. In allen Versandpapieren (z.B. Frachtbrief, Warenbegleitzettel, Lieferschein) müssen die genaue Sortenbezeichnung,
Anschrift des Lieferanten und das Liefergewicht angegeben werden. Ist auf Warenbegleitscheinen keine Metallsorte angegeben,
ist unsere Einstufung der Metall- oder Schrott- sorte verbindlich.
VI. Metallsorten Anteil- und Mengenermittlung
1. Nach Zusendung oder Erhalt der Ware wird umgehend eine Erstverwiegung durchgeführt, hierzu erhalten Sie einen Nachweis
(Protokoll Wareneingang). In unserem Schmelzbetrieb erfolgt die Ein- gangsprüfung; dabei werden die Metallsorten per Röntgen-Frequenz-Analyse (RFA) und das
Metall- gewicht genau bestimmt. Analysedauer: je nach Analyse- u. Sortieraufwand, ca. 7 bis 14 Werktage nach Wareneingang,
bei Verbundmaterial z.B. Zinnkrätze, Lötpasten abweichend nach Analyseauf- wand und Kapazität.
Hinweis zur Zinnverwertung:
Unterschiedliche Metallausbeute (MA) bei der Zinnverwertung, dieses sind Standartwerte und können je nach Lotverfahren abweichend sein.
Ausschlaggebend ist die RFA Materialanalyse.
.a Barren/Stangen/Blöcke. MA ~99%, ggf. abzgl. Flussmittel (Flux) und Fremdmetalle. .b Lötzinn/Lotdraht auf Spule. MA ca. 85%. Rest Spule, ggf. Flussmittel und Fremdmetalle. .c Altlot/Zinnkrätzen. MA ca. 65-85%. Rest: Schlacke, Oxid O2 Glühverlust ggf. Öl u. Flux. .d Lötpasten. MA ca. 50-70%. Rest: Pastenbehälter, Flussmittel, Harze, Lösungsmittel. .e Silberhartlote. Verwertbarer Metallanteil = Silberanteil Ag%, ggf. abzgl. Flußmittel
Die Verwertung erfolgt auf den verwertbaren Metallgehalt Zinn, Silber und Blei nach Analyse und
Nettoverwiegung in unserem Schmezbetrieb. Verunreinigung z.B. Schlacke, Öl/Emulsionen, Oxide, Flussmittel,
Harze werden abgezogen. Enthaltene Nebenmetalle bei Verbundmaterial wie: Kupfer, Cadmium, Antimon,
Bismut, Zink, Nickel, Phosphor, Eisen, andere nicht aufgeführten Metalle, sowie Zinn unter 5%,
Blei unter 10% und Silber unter 1% werden nicht vergütet.
Lötpastenbehälter müssen zu mindestens 30% befüllt sein. Leere Dosen/Behälter werden kostenpflichtig (5,90 €/kg) entsorgt !
Gerne senden wir Ihnen kostenlos, leihweise 10 Ltr.
Metalleimer, zum Auskratzen und Sammeln ihrer (sortenreinen) Lötpasten !
Lötzinn/Lotdraht auf Spule: Das Material muss abgewickelt geliefert werden, ansonsten werden 0,10 € pro Spule berechnet.
VII. Abrechnung / Bezahlung / Preise
1. Unsere Vergütung erfolgt gem. unseres schriftlichen Angebotes, basierend auf den aktuellen Rohmetallkursen Zinn, Blei u. Silber, vorbehaltlich
der RFA Materialanalyse.
2. Die Bezahlung richtet sich nach den verwertbaren Metallanteilen gemäß RFA-Analyse und ist für beide Seiten verbindlich.
2.1 In der Eingangsprüfung bestimmt der Schmelzbetrieb Metallart und Metallanteil. Das Analy- senergebnis wird Ihnen mit der Abrechnung zusammen
zugestellt, dieses dient gleichzeitig als Nachweis der Wiederverwertung von Metallen u. Metallverbindungen gem. Kreislaufwirtschafts- gesetz
KrWG Anhang IIB R4.
2.2 Eine Rückabwicklung nach der Bearbeitung ist nicht möglich, da das Material eingeschmolzen und dann nochmals analysiert wird.
3. Abrechnung mit Kunden aus Deutschland und der Euro-Zone erfolgt in Euro pro Kilogramm (kg). Wir bezahlen nach abschließender Analyse
unbar per Überweisung (Gutschrift) auf ein IBAN / BIC Konto.
4. Eine Zahlung auf ein Offshore-Konto, Konto der Western Union oder PayPal Konto ist nur mit zusätzlichem Aufwand möglich und wird
deshalb von uns nicht akzeptiert bzw. angeboten.
5. Abrechnung gewerblich. Umsatzsteuer ID erforderlich. Sekundärmaterial: Reverse Charge Verfahren (RC) Lieferung von Altmetallen/Recyclingmaterial.
Steuerschuldnerschaft des Leis- tungsempfängers gem. §13b Abs. II Nr. 7 UStG, d.h. Gutschrift als Nettobetrag, da der Leistungs- empfänger
(letztmaliger Verwerter) die entsprechende Umsatzsteuer zu verbuchen/abzuführen hat. INFO Reverse-Charge für gewerbliche Kunden.
6. Abrechnung Privatpersonen und Kleinunternehmer nach § 19 UStG (Gutschrift ohne Ausweis der Umsatzsteuer), d.h. ohne steuerbaren
Umsatz nach § 1 UStG.
7. Hinweise zur E-Rechnung: Die Regelung für elektronische Rechnungen "Elektronisches Rech- nungsformat" ist erst ab 2028 uneingeschränkt
verpflichtend. Bis dahin gilt eine Übergangszeit, in der auch weiterhin Papier-Rechnungen oder PDF-Dateien verwendet werden dürfen.
Abrechnungen/Gutschriften von/an Privatpersonen oder Kleinunternehmer nach § 19 UStG. sind von dieser Regelung ausgenommen.
Steuerfreie Rechnungen/Gutschriften nach Reverse Charge Verfahren (RC), Lieferung von Altme- tallen/Recyclingmaterial (Steuerschuldnerschaft des
Leistungsempfängers) nach §13b Abs. 2 Nr. 7 UStG. mit Anlage 3 sind wohl auch von dieser Pflicht ausgenommen - hier gibt es aber für unser
Steuerbüro noch einige Unklarheiten.
Mit "Elektronisches Rechnungsformat" ist nicht PDF gemeint, sondern spezielle Formate, die Infor- mationen so übermitteln, dass sie eindeutig auch
wieder von der Empfängerseite elektronisch aus- gelesen werden können. Die bekanntesten Formate sind momentan "ZUGFeRD" und "XRechnung".
Sobald unser Programm auf E-Rechnung umgestellt ist, informieren wir Sie umgehend.
VIII. Abtretungsausschluss / Eigentumsübergang
1. Ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung dürfen Rechte und Pflichten aus einem mit uns geschlossenen Liefervertrag insbesondere
auch der Gegenanspruch des Lieferanten aus die- sem Vertrag weder ganz noch teilweise an Dritte abgetreten werden.
2. Die gelieferte Ware geht mit ihrer Bezahlung in unser uneingeschränktes Eigentum über. Weiter- gehende
Eigentumsvorbehalte, insbesondere der so genannte "erweiterte Eigentumsvorbehalt" sind ausgeschlossen.
IX. Gerichtsstand und anwendbares Recht
1. Es gilt das unvereinheitlichte Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des Wiener UN-Übereinkommens vom 11.4.1980 über
Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht/ CISG) sowie die Bestimmungen des Internationalen Privatrechts (IPR) finden
keine Anwendung.
2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist für
Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliches Sondervermögen Mühlhausen/Thüringen.
3. Gegenüber Verbrauchern und Nichtkaufleuten besteht keine Gerichtsstandsvereinbarung.
4. Informationen zur Online-Streitbeilegung gem. Art.14 Abs.1 ODR-VO für private Verbraucher
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit,
die Sie unter ⫘ EU-Consumers finden.
Unsere E-Mail Adresse lautet: info@zinnankauf.org
5. Hinweis nach § 36/§37 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle ist die Firma Zinnankauf.Org - Inh. Heinz Nederkorn, nicht verpflichtet und nicht bereit. Weitergehende
Informationen finden Sie unter ⫘ Universalschlichtungsstelle des Bundes.
X. Hinweise zum Datenschutz
1. Die Firma Heinz Nederkorn darf die jeweiligen Verträge betreffenden Daten verarbeiten und speichern, soweit dies für die Ausführung und
Abwicklung des Vertrages erforderlich ist und so lange wir zur Aufbewahrung dieser Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften
verpflichtet sind.
2. Die Firma Heinz Nederkorn wird auch sonst personen- / firmenbezogene Verkäuferdaten nicht ohne ausdrücklich erklärtes Einverständnis des
Verkäufers an Dritte weiterleiten, ausgenommen, soweit wir gesetzlich zur Herausgabe von Daten verpflichtet sind.
3. Die Erhebung, Übermittlung oder sonstige Verarbeitung von personen- oder firmenbezogenen Daten des Verkäufers zu anderen als den in diesem Hinweis
genannten Zwecken erfolgt nicht.
4. Im Übrigen wird in Bezug auf die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung auf die Daten- schutzerklärung verwiesen, die jederzeit über den
Button "Datenschutz" (auch) in druckbarer Form abrufbar ist.
XI. Salvatorische Klausel
Hinweis gem. § 306 BGB "Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder un- durchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam
oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren
Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen,
die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben".
Unsere Webseiten verwenden keine Cookies, Tracking- oder Analytics Tools, sichere TLS Verschlüsselung.
Domain Hosting und -Server in Deutschland (DE) ✓