Zinnankauf & Recycling

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Einkaufsbedingungen / B2B & Privatpersonen

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Firma Sondermetallhandel Inh. Heinz-G. Nederkorn

Unser Unternehmen ist tätig im B2B Onlinehandel mit Metallen, deren Abfälle und Rückstände. Die Verwertung unserer gehandelten Abfälle erfolgt in Kooperation mit zertifizierten Schmelz- und metallurgischen Verwertungsbetrieben (EfbV/AbfAEV). Unsere Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch, gleiches gilt für jede Kommunikation zwischen Ihnen und uns. Der Metallankauf erfolgt vorrangig von Kunden aus Deutschland (DE), von Kunden aus Staaten der Europäischen Union (EU) auf Anfrage.

I. Verbindlichkeit unserer Bedingungen

1. Für sämtliche Ankäufe gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingun- gen (AGB) in der jeweils gültigen Fassung. Abweichende Bestimmungen sind für uns nur verbind- lich, sofern sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Die vorbehaltlose Annahme von Material be- deutet unsererseits keine Anerkenntnis abweichender Bestimmungen. Unsere AGB-Einkauf gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Einkaufsbedingungen ab- weichender Bedingungen des Lieferanten die Leistung des Lieferanten vorbehaltlos annehmen.

2. Lieferanten (Verkäufer) im Sinne der vorliegenden AGB können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmer sein.

2a. Unternehmer sind natürliche o. juristische Personen oder eine rechtsfähige Personengesell- schaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstän- digen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personenge- sellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten ein- zugehen.

2b. Privatperson ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Voraussetzung; unbeschränkt geschäftsfähig.

Angenommen werden Metalle von Privatpersonen, die nicht dem geregelten Entsorgungssystem Ihres öffentlich-recht- lichen Entsorgungsträgers unterliegen, d.h. nicht "andienungspflichtig" sind. Bitte beachten Sie, dass bei regelmäßigem Verkauf von Wertstoffen gewerbliche Einkünfte (durch das Finanzamt) vermutet werden.

3. Der Lieferant/Verkäufer erklärt, dass das zum Ankauf angebotene Material sein uneingeschränk- tes Eigentum ist, aus keiner strafbaren Handlung stammt u. weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet ist. Im Falle einer zustande kommenden Steuerpflicht wird er/sie die anfallende Steuer an das für ihn/ihr zuständige Finanzamt abführen.

II. Recyclingauftrag

1. Mit der Zusendung des Recyclingauftrages auf elektronischem Weg, per Post oder der Zusen- dung von Ware kommt ein verbindlicher Vertrag zur Verwertung ihrer Metalle zustande.

2. Hinweis auf den Ausschluss des Widerrufsrechts: Kein Widerrufsrecht bei B2B-Geschäften. Auch für Privatpersonen besteht beim Verkauf von Recyclingmaterial kein gesetzliches Widerrufsrecht.

III. Angebote und Vertrag

1. Die Annahme der Metalle erfolgt von Gewerbe, Industrie, Handwerk, Handel, EMS-Dienstleister & Behörden (Umsatzsteuer-ID ist erforderlich) sowie von Privatpersonen und Kleinunternehmen. Alle Metalle werden als Recyclingmaterial und nicht als Produkt angekauft ! Abrechnungsbasis ist das bei Eingang ermittelte Nettogewicht nach der Schmelze bzw. Analyse. Stör- oder Schadstoffe wer- den in Abzug gebracht und gesondert berechnet.

2. Preisindikationen auf unserer Webseite gelten für Industriemengen ab 100 kg in Euro/ct pro kg für die verwertbaren Metalle Zinn, Blei und Silber. Bei Mindermengen erfolgt eine Preisanpassung mit Abschlag, wert- und mengenabhängig gem. unseres schriftlichen Angebotes.

3. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Einkaufs- bzw. Auftragsbestätigung zustande. Änderungen und Ergänzungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam.

IV. Mängelansprüche/Haftung

1. Bei Lieferung von Altmaterial (Recyclingschrott, NE-Metall, Sondermetallen usw.) ist Voraus- setzung, dass die Ware auf Explosionsmaterial und explosionsverdächtige Hohlkörper untersucht ist. Für Schäden, die durch Mitlieferung derartigen Materials entstehen, haftet in vollem Umfange der Lieferant.

2. Der Lieferant hat die notwendigen Maßnahmen und Überprüfungen zur Verhinderung der Lieferung von radioaktivem oder anderweitig über erlaubte Grenzwerte kontaminiertem Schrott vorzunehmen. Bei Vorliegen einer Radioaktivität, die von nationalen, lokalen oder internationalen Behörden als nicht annehmbar betrachtet wird, ist der Absender zur Zurücknahme des Materials verpflichtet oder/und zur Übernahme der Entsorgungskosten. Eigene Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

V. Transport & Logistik

1. Transportmittel und Art der Versendung erfolgen nach Absprache. Die Gefahr geht über mit der Übergabe der Materiallieferung an uns (z.B. Zustellung Paket) oder unseren Erfüllungsgehilfen (z.B. Frachtführer beim Speditionsversand).

2. Abholung per Spedition (DE/EU) Material auf Palette kann bei Ihnen per Spedition DB-Schenker abgeholt werden (Industrie- und Privatkunden) - bis max. 1000 kg pro Palette. Die Transportkosten werden individuell vereinbart, kostenlose Abholung (wert- u. mengenabhängig) erfolgen nach Ver- einbarung. Die Mindestmenge sollte 100 kg betragen.

3. Selbstanlieferung per Firmentransporter oder Spedition (Palette/Lottiegel/Fässer/Kartons) an unseren Schmelzbetrieb in Nordrhein-Westfalen. Eine vorherige Absprache ist zwingend erfor- derlich ! Sie erhalten von uns einen Lieferschein mit allen erforderlichen Daten. Stapler u. Paletten-Hubwagen sind vorhanden, geeichte Waage/n vor Ort. Die wirtschaftliche Mindestmenge sollte auch hierbei 100 kg betragen.

4. Kleinmengen bis 31 KG pro Paket senden Sie bitte per Paketversand (DHL/HERMES/DPD/GLS). Ab 150 Euro Materialwert (netto pro Paket) erfolgt eine anteilmäßige Erstattung der Versandkosten in Höhe von 5,00 Euro pro Paket. Mehrere Pakete sind möglich !

5. Eine Persönliche Abgabe von Klein- und Einzelmengen an unserem Standort Mühlhausen (nur Verwaltung, kein Lager) ist aus logistischen Gründen nicht mehr möglich.

6. In allen Versandpapieren (z.B. Frachtbrief, Warenbegleitzettel, Lieferschein) müssen die genaue Sortenbezeichnung, Anschrift des Lieferanten und das Liefergewicht angegeben werden. Ist auf Warenbegleitscheinen keine Metallsorte angegeben, ist unsere Einstufung der Metall- oder Schrott- sorte verbindlich.

VI. Metallsorten Anteil- und Mengenermittlung

1. Nach Zusendung oder Erhalt der Ware wird umgehend eine Erstverwiegung durchgeführt, hierzu erhalten Sie einen Nachweis (Protokoll Wareneingang). In unserem Schmelzbetrieb erfolgt die Ein- gangsprüfung; dabei werden die Metallsorten per Röntger-Frequenz-Analyse (RFA) und das Metall- gewicht genau bestimmt. Analysedauer: je nach Analyse- u. Sortieraufwand, ca. 7 bis 14 Werktage nach Wareneingang, bei Verbundmaterial z.B. Zinnkrätze abweichend nach Analyseaufwand und Kapazität.

Hinweis zur Zinnverwertung:
Unterschiedliche Metallausbeute (MA) bei der Zinnverwertung, dieses sind Standartwerte und können je nach Lotverfahren abweichend sein. Ausschlaggebend ist die RFA Materialanalyse.

.a Barren/Stangen/Blöcke. MA ~99%, ggf. abzgl. Flussmittel (Flux) und Fremdmetalle.
.b Lötzinn/Lotdraht auf Spule. MA ca. 85%. Rest Spule, ggf. Flussmittel und Fremdmetalle.
.c Altlot/Zinnkrätzen. MA ca. 65-85%. Rest: Schlacke, Oxid O2 Glühverlust ggf. Öl u. Flux.
.d Lotpasten. MA ca. 50-70%. Rest: Pastenbehälter, Flussmittel, Harze, Lösungsmittel.
.e Silberhartlote. Verwertbarer Metallanteil = Silberanteil Ag%, ggf. abzgl. Flußmittel

Die Verwertung erfolgt auf den verwertbaren Metallgehalt Zinn, Silber und Blei nach Analyse und Nettoverwiegung in unserem Schmezbetrieb. Verunreinigung z.B. Schlacke, Öl/Emulsionen, Oxide, Flussmittel, Harze werden abgezogen. Enthaltene Nebenmetalle bei Verbundmaterial wie: Kupfer, Cadmium, Antimon, Bismut, Zink, Nickel, Phosphor, Eisen, andere nicht aufgeführten Metalle, sowie Zinn unter 5%, Blei unter 10% und Silber unter 1% werden nicht vergütet.

Lotpastenbehälter müssen zu mindestens 20% befüllt sein, leere Dosen oder Behälter unter 20% werden kostenpflichtig entsorgt.

Lötzinn/Lotdraht auf Spule: Das Material muss abgewickelt geliefert werden, ansonsten werden 0,10 € pro Spule berechnet.

VII. Abrechnung / Bezahlung / Preise

1. Unsere Vergütung erfolgt gem. unseres schriftlichen Angebotes, basierend auf den aktuellen Rohmetallkursen Zinn, Blei u. Silber, vorbehaltlich der RFA Materialanalyse.

2. Die Bezahlung richtet sich nach den verwertbaren Metallanteilen gemäß RFA-Analyse und ist für beide Seiten verbindlich.

2.1 In der Eingangsprüfung bestimmt der Schmelzbetrieb Metallart und Metallanteil. Das Analy- senergebnis wird Ihnen mit der Abrechnung zusammen zugestellt, dieses dient gleichzeitig als Nachweis der Wiederverwertung von Metallen u. Metallverbindungen gem. Kreislaufwirtschafts- gesetz KrWG Anhang IIB R4.

2.2 Eine Rückabwicklung nach der Bearbeitung ist nicht möglich, da das Material eingeschmolzen und dann nochmals analysiert wird.

3. Abrechnung mit Kunden aus Deutschland und der Euro-Zone erfolgt in Euro pro Kilogramm (kg). Wir bezahlen nach abschließender Analyse unbar per Überweisung (Gutschrift) auf ein IBAN / BIC Konto.

4. Eine Zahlung auf ein Offshore-Konto, Konto der Western Union oder PayPal Konto ist nur mit zusätzlichem Aufwand möglich und wird deshalb von uns nicht akzeptiert bzw. angeboten.

5. Abrechnung gewerblich. Umsatzsteuer ID erforderlich. Sekundärmaterial: Reverse Charge Verfahren (RC) Lieferung von Altmetallen/Recyclingmaterial. Steuerschuldnerschaft des Leis- tungsempfängers gem. §13b Abs. II Nr. 7 UStG, d.h. Gutschrift als Nettobetrag, da der Leistungs- empfänger (letztmaliger Verwerter) die entsprechende Umsatzsteuer zu verbuchen/abzuführen hat. INFO Reverse-Charge für gewerbliche Kunden.

6. Abrechnung Privatpersonen und Kleinunternehmer nach § 19 UStG (Gutschrift ohne Ausweis der Umsatzsteuer), d.h. ohne steuerbaren Umsatz nach § 1 UStG.

VIII. Abtretungsausschluss / Eigentumsübergang

1. Ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung dürfen Rechte und Pflichten aus einem mit uns geschlossenen Liefervertrag insbesondere auch der Gegenanspruch des Lieferanten aus die- sem Vertrag weder ganz noch teilweise an Dritte abgetreten werden.

2. Die gelieferte Ware geht mit ihrer Bezahlung in unser uneingeschränktes Eigentum über. Weiter- gehende Eigentumsvorbehalte, insbesondere der so genannte "erweiterte Eigentumsvorbehalt" sind ausgeschlossen.

IX. Gerichtsstand und anwendbares Recht

1. Es gilt das unvereinheitlichte Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des Wiener UN-Übereinkommens vom 11.4.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht/ CISG) sowie die Bestimmungen des Internationalen Privatrechts (IPR) finden keine Anwendung.

2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliches Sondervermögen Mühlhausen/Thüringen.

3. Gegenüber Verbrauchern und Nichtkaufleuten besteht keine Gerichtsstandsvereinbarung.

4. Informationen zur Online-Streitbeilegung gem. Art.14 Abs.1 ODR-VO für private Verbraucher
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter ⫘ EU-Consumers finden. Unsere E-Mail Adresse lautet: info@zinnankauf.org

5. Hinweis nach § 36/§37 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist die Firma Zinnankauf.Org - Inh. Heinz Nederkorn, nicht verpflichtet und nicht bereit. Weitergehende Informationen finden Sie unter ⫘ Universalschlichtungsstelle des Bundes.

X. Hinweise zum Datenschutz

1. Die Firma Heinz Nederkorn darf die jeweiligen Verträge betreffenden Daten verarbeiten und speichern, soweit dies für die Ausführung und Abwicklung des Vertrages erforderlich ist und so lange wir zur Aufbewahrung dieser Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind.

2. Die Firma Heinz Nederkorn wird auch sonst personen- / firmenbezogene Verkäuferdaten nicht ohne ausdrücklich erklärtes Einverständnis des Verkäufers an Dritte weiterleiten, ausgenommen, soweit wir gesetzlich zur Herausgabe von Daten verpflichtet sind.

3. Die Erhebung, Übermittlung oder sonstige Verarbeitung von personen- oder firmenbezogenen Daten des Verkäufers zu anderen als den in diesem Hinweis genannten Zwecken erfolgt nicht.

4. Im Übrigen wird in Bezug auf die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung auf die Daten- schutzerklärung verwiesen, die jederzeit über den Button "Datenschutz" (auch) in druckbarer Form abrufbar ist.

XI. Hinweis gem. § 306 BGB - Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

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... alles hat ein Ende, nur Recycling nicht !